Beitrags Bild: Sozialhilfe wegen Urlaubsfoto gestrichen? Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe und wann verliert man diesen?
Montag, 10.03.2025

Sozialhilfe wegen Urlaubsfoto gestrichen? Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe und wann verliert man diesen?

​Eine Sozialhilfeempfängerin aus Linz postete auf Social Media Fotos von Reisen nach Dubai, Marokko, Tschechien und Kroatien. Da Urlaub für Sozialhilfeempfänger:innen laut Behörden nicht vorgesehen ist und jede Übernachtung außerhalb Oberösterreichs der zuständigen Bezirksbehörde gemeldet werden muss, strich der Magistrat Linz ihre Beihilfe für sie und ihren 16-jährigen Sohn um die Hälfte.


Sozialhilfe in Österreich: Wer hat Anspruch und welche Regeln gelten?

Die Sozialhilfe in Österreich dient als letztes soziales Auffangnetz für Menschen, die sich in finanzieller Not befinden und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder anderen Sozialleistungen bestreiten können. Sie wurde 2019 durch das "Sozialhilfe-Grundsatzgesetz" reformiert und ersetzt die frühere Bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Anspruch auf Sozialhilfe haben Menschen, die: ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen decken können, keine ausreichenden Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) erhalten, sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Bundesland haben, bereit sind, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen (ausgenommen sind etwa Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Betreuungspflichten). Die genaue Umsetzung und Ausgestaltung der Sozialhilfe ist Ländersache. Die Höhe der Unterstützung variiert daher je nach Bundesland, orientiert sich aber an bundesweit vorgegebenen Mindeststandards.

Wie lange wird Sozialhilfe gewährt?

Die Sozialhilfe wird grundsätzlich so lange gewährt, wie die Bedürftigkeit besteht. Das bedeutet, dass Empfänger:innen in regelmäßigen Abständen ihre finanzielle Situation nachweisen müssen. Die Behörden prüfen, ob sich die Lebensumstände geändert haben, etwa durch eine neue Arbeitsstelle, eine Erbschaft oder andere Einkünfte.

Wann verliert man den Anspruch auf Sozialhilfe?

Der Anspruch auf Sozialhilfe erlischt, wenn: die finanzielle Notlage endet (z. B. durch Arbeitsaufnahme oder andere Einkommensquellen), Vermögen oder Ersparnisse oberhalb bestimmter Freibeträge verfügbar sind, eine zumutbare Arbeit ohne triftigen Grund abgelehnt wird, der Aufenthaltstitel oder der Wohnsitz in Österreich aufgegeben wird, falsche Angaben gemacht werden, um die Leistung zu erhalten.

Fazit

Die Sozialhilfe in Österreich stellt sicher, dass Menschen in finanzieller Not Unterstützung erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Allerdings ist sie an strenge Bedingungen geknüpft und wird nur solange gewährt, wie die Bedürftigkeit besteht. Regelmäßige Prüfungen und Mitwirkungspflichten sollen sicherstellen, dass die Hilfe nur denjenigen zugutekommt, die sie wirklich benötigen.

TaxFinder Redaktion
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